Kommunalpolitik
Seit nunmehr zehn Jahren bietet die Gemeinde Bad Schönborn eine Betreuung ihrer Grundschüler während der Ferien an. Zirka zwölf Wochen Schulferien stehen sechs Wochen Urlaub gegenüber, und so entwickeln sich die Anmeldezahlen stetig nach oben. Die Berufstätigkeit beider Elternteile, insbesondere die der Alleinerziehenden verlangt nach einer verlässlich organisierten Struktur der Freizeitgestaltung.
Seit 2012 sind alle Schulferien mit Ausnahme der Winterferien zwischen den Gemeinden Bad Schönborn und Kronau gemeinschaftlich aufgeteilt und bieten eine täglich siebeneinhalbstündige Betreuung an. Die wöchentlichen Gebühren beliefen sich auf 60 Euro für das Erstkind und 40 Euro für das Zweitkind, inklusive Mittagsverpflegung und aller Programmkosten.
Im Januar 2017 hat der Kreistag seine Zuschüsse für freiwillige Leistungen der Gemeinden ersatzlos gestrichen. Die Mehrheit des Gemeinderates hat nun entschieden, dieses Defizit den Eltern in Verantwortung zu stellen. Leider konnte die SPD diese saftige Erhöhung nicht verhindern, 75 Euro für das Erstkind, 50 Euro für das Zweitkind sind das Resultat. In wiederholten Debatten wurde die ursprüngliche Erhöhung für das Zweitkind von 60 Euro auf nun 50 Euro reduziert.
Auch hier konnte die SPD nicht zustimmen.
Weder die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie zu Kinder und Familienarmut, noch die des „Wohlstandsreports“ der ARD konnten das Gremium überzeugen. Vor allem für Alleinerziehende und/oder Eltern mit geringen Einkünften ist diese Erhöhung schwer zu stemmen, müssen sie doch für nur drei Wochen betreute Ferien für ein Kind 225 Euro, für zwei Kinder 375 Euro bezahlen.
Wir hätten die Gemeinde hier in der Pflicht gesehen, als familienfreundliche Kommune sich stärker zu engagieren und durch soziale und kulturelle Angebote prägende Erlebnisse für alle zu offerieren.
SusMa
Die Gemeinde steht heute vor einer doppelten Herausforderung:
Sanierung UND Neubau
Die Kindergärten der Gemeinde sind, mit Ausnahme des Kindergartens Lichtblick, mehr als 20 Jahre alt - manche sogar mehr als 40.
Vor 20 Jahren aber waren die Voraussetzungen für einen Kindergarten noch ganz andere als heute.
Das mag man bedauern oder ablehnen, ist aber so vom Gesetzgeber in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. dem Sozialgesetzbuch 8, dem Kinder-betreuungsausbaugesetz, dem Kindertagesbetreuungsgesetz, dem Kinderförderungs-gesetz und weiteren vorgegeben.
Vor 20 Jahren gab es noch keinen neuen Bildungsplan, der eine lückenlose Dokument-ation der Arbeit an und mit den Kindern vorsah.
Die Kinder mussten trocken sein und durften keine Windeln mehr benötigen.
Die Kinder waren nicht über Mittag oder den ganzen Tag im Kindergarten.
Sie mussten daher nicht verpflegt werden und mussten nicht im Kindergarten schlafen.
Durch die der heutigen Gesellschaft angepassten Regelungen ist der Verwaltungs-aufwand und der Aufwand für die Betreuung der Kinder stark gestiegen.
Die meisten unserer Kindergärten und deren Räume sind für die heutigen Anforderungen und den heutigen Bedarf zu klein geworden.
Es fehlen Funktionsräume wie. Esszimmer, Schlafraum, Turnraum, Hauswirtschaftsraum, Raum für Kleingruppenarbeit usw..
Die meisten Kindergärten in unserer Gemeinde haben zwar noch Bestandsschutz, würden bei einem ev. erforderlichen Neuantrag die Betriebserlaubnis so aber sicherlich nicht mehr bekommen.
Deshalb müssen wir jetzt mit der Sanierung unserer Kindergärten beginnen und dürfen nicht länger warten.
Es ist es in diesem Gremium unstrittig, dass der Kindergarten St Raphael als erster saniert und erweitert werden soll, um die erforderlichen Funktions-räume zu schaffen
In der GR-Sitzung vom 21.11. sollte unter TOP 4 und TOP 5 die Planung der Kindergartenstruktur in Mingolsheim angegangen werden (Kindergarten in der Hebelstr., Sanierung von St. Raphael).
Zwei für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Themen sollten öffentlich beraten und diskutiert werden. Aber so weit kam es leider nicht:
Ausgerechnet die Fraktion, welche sich immer für mehr Transparenz im Gemeinderat ausspricht und auf die Einhaltung der Gemeindeordnung(GO) besteht, die Fraktion der Grünen Liste, stellte auf dieser Gemeinderatssitzung den Antrag, beide TOPs wieder vom öffentlichen Teil der Tagesordnung zu streichen und in den nicht-öffentlichen Teil zu verschieben.
Diesem Antrag stimmte die Mehrheit des Gemeinderats aus CDU und FWV, mit Ausnahme der SPD-Fraktion, zu.
In § 35 der Gemeindeordnung ist klar geregelt:
„(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.“
Der zweite Satz zeigt klar, dass über den Antrag der GL hätte nicht-öffentlich abgestimmt werden müssen, nicht im öffentlichen Teil. Somit liegt ein formaler Fehler vor.
Aber auch inhaltlich muss man sich fragen:
Warum keine öffentliche Debatte?
Welches öffentliche Wohl oder welches berechtigte Interesse Einzelner sprach bei diesem Thema gegen die Öffentlichkeit?
Hat man Angst vor der Kontroverse - Angst vor der Schwäche der eigenen Argumente - Angst vor überzeugenderen Argumenten - Angst die Bürgerinnen und Bürger könnten Gründe für das eigene Abstimmungsverhalten erfahren?
Hat man Angst, die Bürgerinnen und Bürger mit einer offenen Debatte zu überfordern?
Die SPD-Fraktion möchte sich der Diskussion öffentlich stellen!
Die SPD-Fraktion möchte den öffentlichen Wettstreit um Ideen und Konzepte für die zukünftige Kindergartenstruktur in Bad Schönborn,
Wir vertreten unseren Standpunkt argumentativ und diskutieren gerne mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern von Bad Schönborn!
HS