Unsere Lufterfrischer im Ort

„Baumpflicht bedeutet die Wiederherstellung des Dialoges mit der Natur.

Ein tägliches Leben ohne intimen Kontakt mit Bäumen, Pflanzen, Erde und Humus ist menschenunwürdig.“  Friedensreich Hundertwasser

 

 

SPD fordert „Zebrastreifen“ auf der B3 beim Einkaufsmarkt.

Die SPD-Fraktion hat auf der letzten Sitzung des Gemeinderats beantragt, dass die Gemeinde beim Straßenlastträger beantragt, dass die Querungshilfe auf der B3 in Höhe des Marktes „Treff 3000“ als Fußgängerübergang mit „Zebrastreifen“ ausgebaut wird.

An dieser Stelle findet eine regelmäßige Querung von Fußgängern über die B3 zum Einkaufsmarkt statt. Die vorhandene Querungshilfe ist hierfür nur eingeschränkt geeignet, da sie die Autofahrer nicht zum Anhalten zwingt. Dadurch habe Fußgänger gerade in den Zeiten des Berufsverkehrs oder bei Stau auf der Autobahn kaum Chancen, die B3 zu queren. Deshalb kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen. Diese wären mit dem Ausbau der Querungshife als Fußgängerüberweg mit „Zebrastreifen“ sicherlich vermeidbar. Denn Zebrastreifen zwingen, anders als die reine Querungshilfen, den Autofahrer zum Anhalten. Durch die Teilung der Fahrbahn mittels der Querungshilfe wird der fließende Verkehr auf der B3 durch einen „Zebrastreifen“ an dieser Stelle nicht unmäßig behindert. Die Fußgänger könnten aber sicherer und zügiger die Straße überqueren.  (HS)

 

Erstellung eines Mietspiegels beantragt

Die SPD-Fraktion hat im Gemeinderat den Antrag gestellt, dass die Gemeinde einen Mietspiegel erstellt.

Eine verlässliche Aussage über die Höhe der Mieten in der Gemeinde – das ist das Ziel eines Mietspiegels. Ein Mietspiegel gibt eine verlässliche Aussage über die in der Gemeinde für nicht preisgebundenen Wohnraum gezahlten Mieten. Mit der Einführung eines Mietspiegels werden die Mieter und die Vermieter in die Lage versetzt, die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Immobilie zu verifizieren. Er ist damit ein wichtiges Instrument für die Transparenz des lokalen Wohnungsmarktes.
Der Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an. Berücksichtigt werden hierbei Mietwohnungen, in denen die Mieten in den vergangenen vier Jahren angepasst wurden. 

Mit der Einführung eines Mietspiegels sollen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Höhe der Mieten vermieden werden, indem die geforderten  Mieten auf Angemessenheit hin überprüft werden können.
Ebenso kann ein potentieller Mieter vor Vertragsabschluss überblicken, mit welcher Miethöhe er in der Gemeinde rechnen muss.

HS

 

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