Erstellung eines Mietspiegels beantragt

Veröffentlicht am 14.09.2018 in Kommunalpolitik

Die SPD-Fraktion hat im Gemeinderat den Antrag gestellt, dass die Gemeinde einen Mietspiegel erstellt.

Eine verlässliche Aussage über die Höhe der Mieten in der Gemeinde – das ist das Ziel eines Mietspiegels. Ein Mietspiegel gibt eine verlässliche Aussage über die in der Gemeinde für nicht preisgebundenen Wohnraum gezahlten Mieten. Mit der Einführung eines Mietspiegels werden die Mieter und die Vermieter in die Lage versetzt, die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Immobilie zu verifizieren. Er ist damit ein wichtiges Instrument für die Transparenz des lokalen Wohnungsmarktes.
Der Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an. Berücksichtigt werden hierbei Mietwohnungen, in denen die Mieten in den vergangenen vier Jahren angepasst wurden. 

Mit der Einführung eines Mietspiegels sollen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Höhe der Mieten vermieden werden, indem die geforderten  Mieten auf Angemessenheit hin überprüft werden können.
Ebenso kann ein potentieller Mieter vor Vertragsabschluss überblicken, mit welcher Miethöhe er in der Gemeinde rechnen muss.

HS

 

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