Du hast Fragen zur Gemeinderatswahl in Bad Schönborn? Wir haben die Antworten!
F: Wie viele Stimmen habe ich?
A: Es sind insgesamt 22 Gemeinderäte in Bad Schönborn zu wählen, also kannst Du auch insgesamt bis zu maximal (!) 22 Stimmen abgeben.
F: Wem kann ich meine Stimme(n) geben?
A: Du kannst deine Stimmen nur denjenigen Kandidaten geben, die auf den vier Listen stehen. Das Hinzufügen von Personen, die nicht aufgeführt sind, ist nicht erlaubt. Dadurch würde deine Stimmenabgabe ungültig werden.
F: Wie kann ich eine ganze Liste wählen?
A: Du kannst die entsprechende Liste einfach unverändert abgeben. Du kannst aber auch eine Liste im Ganzen kennzeichnen.
In beiden Fällen solltest Du aber keine Streichung von Kandidaten vornehmen, da dadurch die Liste als verändert gilt. Auf veränderten Listen werden aber nur die Stimmen als gültig gezählt, die ausdrücklich abgegeben werden.
F: Kann ich auch einzelne Stimme abgeben?
A: Ja, dies ist wie folgt möglich:
-Du kannst einzelnen Kandidaten eine, zwei oder maximal (!) drei Stimmen geben. Dies musst Du in das Kästchen hinter den Kandidaten eintragen. Ein Kreuz hinter einem Kandidaten entspricht dabei einer Stimme. Auch hier reicht das Streichen von Kandidaten aus der Liste nicht aus, da nur ausdrücklich gekennzeichnete Kandidaten als gültig gewählt gelten.
Die Bündelung von mehreren Stimmen auf einen Kandidaten nennt man auch kumulieren.
-Möchtest Du Kandidaten aus verschiedenen Listen deine Stimmen geben, so kannst Du diese entweder auf den verschiedenen Listen entsprechend markieren (X, 1, 2, 3) und diese Listen zusammen abgeben. Oder Du trägst die Kandidaten aus anderen Listen in die freien Zeilen einer einzelnen Liste ein. Damit werden diese mit einer Stimme gezählt. Willst Du diesen Kandidaten mehr Stimmen geben, trage die entsprechende Stimmenzahl (2 oder 3) dahinter ein.
Das Verteilen der Stimmen auf Kandidaten aus mehreren Listen nennt man panaschieren.
Bitte beachte, dass bei diesen Möglichkeiten nur ausdrücklich abgegebene Stimmen zählen. Nicht ausdrücklich abgegebene Stimmen „verfallen“.
F: Was sollte ich auf keinen Fall machen?
A: Auf keinen Fall solltest Du folgendes machen:
-Insgesamt mehr als 22 Stimmen abgeben und/oder
-Einem Kandidaten mehr als 3 Stimmen geben und/oder
-Eine Liste ganz streichen, durchreißen oder durchschneiden.
Dadurch würde Deine Wahl auf jeden Fall als ungültig zählen!
Du hast noch weitere Fragen zur Wahl 2014? Dann melde Dich einfach bei uns, wir helfen Dir gerne weiter.
Der Gemeinderat lehnte mit den Stimmen der CDU- und FWV- den Antrag der SPD zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde ab.
Daher wird es auch weiterhin keine Berichte von Parteien und Fraktionen im Mitteilungsblatt geben.
Nach wie vor findet also Politik in unserer Gemeinde nicht statt.
Die Gemeinderäte von CDU und FWV argumentierten, sie brauchen Zeit für eine Entscheidung.
Und das bei einem Problem, welches seit 20 Jahren zur Diskussion steht!
Aktuell hat Bürgermeister Huge vor zwei Jahren die Diskussion wieder neu eröffnet.
Nur geschehen ist in der Zwischenzeit nichts!!
Da darf doch die Frage erlaubt sein, wie viele Jahre diese beiden Fraktionen noch zur Beratung brauchen. Oder ist das nur wieder ein vorgeschobenes Argument, um wieder nichts zu tun?
In Baden-Württemberg leben Menschen mit den unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten. Sie haben unterschiedliche Bestattungsrituale, aber etliche davon dürfen auf baden-württembergischen Friedhöfen nicht umgesetzt werden.
Im Hinblick auf die Integration dieser Menschen drängt sich die Frage nach einer Öffnung und Liberalisierung der auf das Christentum zurückgehenden Regelungen auf Friedhöfen in Baden-Württemberg auf.
Daher hat diue Landesregierung fraktionsübergreifend ein Gesetz zur Änderung des Bestattungsrechts in Baden-Württemberg beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere
· die Bestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen,
· eine Bestattung binnen kurzer Frist nicht nur im Ausnahmefall und
· die Errichtung reiner Urnenfriedhöfe
ermöglicht werden. In der Begründung wird auf die bereits jetzt bestehende Möglichkeit der Friedhofsträger hingewiesen, muslimische oder jüdische Gräberfelder anzulegen und dabei auch Regelungen zur „ewigen Ruhe“ zu treffen. Dies dient vor allem der besseren Integration der über 600.000 in Baden-Württemberg lebenden Musliminnen und Muslime, aber auch der Mitglieder der jüdischen Gemeinden.
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