SPD stellt Antrag zur Änderung der Friedhofssatzungen

In Baden-Württemberg leben Menschen mit den unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten. Sie haben unterschiedliche Bestattungsrituale, aber etliche davon dürfen auf baden-württembergischen Friedhöfen nicht umgesetzt werden.
Im Hinblick auf die Integration dieser Menschen drängt sich die Frage nach einer Öffnung und Liberalisierung der auf das Christentum zurückgehenden Regelungen auf Friedhöfen in Baden-Württemberg auf.

Daher hat diue Landesregierung fraktionsübergreifend ein Gesetz zur Änderung des Bestattungsrechts in Baden-Württemberg beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere

·        die Bestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen,

·        eine Bestattung binnen kurzer Frist nicht nur im Ausnahmefall und

·        die Errichtung reiner Urnenfriedhöfe

ermöglicht werden. In der Begründung wird auf die bereits jetzt bestehende Möglichkeit der Friedhofsträger hingewiesen, muslimische oder jüdische Gräberfelder anzulegen und dabei auch Regelungen zur „ewigen Ruhe“ zu treffen. Dies dient vor allem der besseren Integration der über 600.000 in Baden-Württemberg lebenden Musliminnen und Muslime, aber auch der Mitglieder der jüdischen Gemeinden.

 

Der Rote Tisch mit den Kandidat*innen

Seit 2009 ist der Rote Tisch nun in Bad Schönborn unterwegs. 11 Wohngebiete haben wir in den vergangenen 5 Jahren mit dem Roten Tisch besucht. Hier haben wir mit vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger über ihre Themen sprechen können und deren Anliegen mitgenommen. Zum Beispiel war einer dieser eingebrachten Anregungen und von uns umgesetzten Anliegen, die Wiederbelebung des Spielplatzes im Baugebiet Kirchbrändel. Zum 13. Tour-Stop sind auch die SPD-Gemeinderatskandidat*innen mit dabei. Sie freuen sich, mit Ihnen bei Kaffee und Kuchen ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie.

AKTUELLE TOURDATEN 

Tour-Stop 13: 23.Mai 16Uhr Wochenmarkt Kraichgauhalle Niederbronn-Les-Bains-Platz

 

Antrag der SPD zur Neufassung der Richtlinien zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde

Antrag
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Richtlinien für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Gemeinde
Ein Muster ist als Anhangangefügt.

Begründung
Das Gemeindeblatt soll das Leben in der Gemeinde abbilden.
Hierzu gehören neben den religiösen Einrichtungen, den Kindergärten, Schulen, den sportlichen und kulturellen‚ Vereinen eben auch die politischen Gruppierungen, Parteien und Fraktionen.
Diese erscheinen bisher im Mitteilungsblatt aber so gut wie gar nicht.
Um die Vielfalt der
Gemeinde in ihrer Ganzheit darzustellen, sollten diese, genau wie alle anderen, von ihren Aktivitäten berichten können.

 

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