In Baden-Württemberg leben Menschen mit den unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten. Sie haben unterschiedliche Bestattungsrituale, aber etliche davon dürfen auf baden-württembergischen Friedhöfen nicht umgesetzt werden.
Im Hinblick auf die Integration dieser Menschen drängt sich die Frage nach einer Öffnung und Liberalisierung der auf das Christentum zurückgehenden Regelungen auf Friedhöfen in Baden-Württemberg auf.
Daher hat diue Landesregierung fraktionsübergreifend ein Gesetz zur Änderung des Bestattungsrechts in Baden-Württemberg beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere
· die Bestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen,
· eine Bestattung binnen kurzer Frist nicht nur im Ausnahmefall und
· die Errichtung reiner Urnenfriedhöfe
ermöglicht werden. In der Begründung wird auf die bereits jetzt bestehende Möglichkeit der Friedhofsträger hingewiesen, muslimische oder jüdische Gräberfelder anzulegen und dabei auch Regelungen zur „ewigen Ruhe“ zu treffen. Dies dient vor allem der besseren Integration der über 600.000 in Baden-Württemberg lebenden Musliminnen und Muslime, aber auch der Mitglieder der jüdischen Gemeinden.