Recht auf wohnen!!

Veröffentlicht am 31.10.2018 in Kommunalpolitik

In unserer Gemeinde wird allendhalben geklagt, dass Wohnraum, insbesondere bezahlbarer Wohnraum nur unzureichend vorhanden ist.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gehört aber zu den wichtigsten Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge

Da die Privatwirtschaft dieses Problem offensichtlich nicht lösen kann, ist die Kommune gefragt.

Deshalb hat die SPD-Fraktion auf der letzten Gemeinderatssitzung den Antrag gestellt, dass die Gemeinde Bad Schönborn eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründet. Die Aufgaben dieser Gesellschaft sollen im Bau, der Bewirtschaftung, Verwaltung und Vermarktung von eigenen Wohnimmobilien liegen.

Die in kommunalen Wohnungsunternehmen realisierte Kombination von öffentlichem Eigentum und Unternehmertum in privatwirtschaftlicher Rechtsform ist besonders geeignet, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus diesem Versorgungsauftrag von Kommune und Staat ergeben

Wir freuen uns auf die Diskussionen im AUT sind gespannt, wie der Gemeinderat dieses Thema angehen wird.

Antrag.
Die Gemeinde Bad Schönborn gründet eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft.

Die Aufgaben dieser Gesellschaft liegen im Bau der Bewirtschaftung, Verwaltung und Vermarktung von eigenen Wohnimmobilien.

Begründung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gehört zu den wichtigsten Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge. Die Städte und Gemeinden sind zwar nach den Grundsätzen des Ordnungsrechts lediglich verpflichtet, obdachlose Haushalte unterzubringen, dennoch wird die grundsätzliche Aufgabe des Staates, die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum sicherzustellen aus Atr. 20 und Art. 28 des Grundgesetzthergeleitet.

Die in kommunalen Wohnungsunternehmen realisierte Kombination von öffentlichem Eigentum und Unternehmertum in privatwirtschaftlicher Rechtsform ist besonders geeignet, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus diesem Versorgungsauftrag von Kommune und Staat ergeben.

 

HS

 

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