Misstrauensantrag der FWV & CDU gegen den Bürgermeister

Veröffentlicht am 17.12.2011 in Gemeindenachrichten

Die „Mehrheitsfraktionen“ (so nennen sich inzwischen CDU- und FWV-Fraktion) beantragen die Änderung der Hauptsatzung wie folgt:

“Ziff.2.2 wird neu gefasst:
Die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,-€ im Einzelfall, sofern die Voraussetzungen des § 84 GemO vorliegen.“

Als Begründung wird aufgeführt: „.....“

Damit wurde die Begrenzung für außerplanmäßige Ausgaben des Bürgermeisters von 7.500,-€ auf 3.000,-€ beschlossen.
Weshalb? Das verraten sie dem anwesenden Zuhörer nicht.
Aber vielleicht helfen ja Veröffentlichungen an anderer Stelle weiter.
Da ist u.a. zu lesen:
„ Das Anliegen der beiden Mehrheitsfraktionen ist es, künftig außer- und überplanmäßige Ausgaben des Bürgermeisters auf Beträge bis zu 3.000,-€ zu begrenzen.
Damit soll auch künftig eine verantwortungsbewusste und besonnene Finanzpolitik gewährleistet werden.
Anlass für den Antrag ist die Tatsache, dass Bürgermeister Klaus Detlev Huge seit seinem Amtsantritt im Mai bereits mehrere Aufträge von insgesamt weit über 10.000,-€ vergeben hat, die nicht im Haushaltsplan aufgeführt sind und über die er den Gemeinderat vorab nicht informiert hat“

Weshalb suggerieren sie, dass der Bürgermeister diese Gelder widerrechtlich ausgegeben habe, eine verantwortungslose und unbesonnene Finanzpolitik betreibe und deshalb in seinen Rechten eingeschränkt werden muss, was einem Misstrauensantrag gleichkommt?

Was war „Schlimmes“ geschehen:

Bürgermeister Huge hat nachfolgende außerplanmäßige Ausgaben veranlasst

• Auftrag zur Erstellung einer Grobanalyse für das geplante Sanierungsgebiet Langenbrücken III in Höhe von 6.200,-€
• Auftrag zur Erstellung eines Kanalanschlusses am Anwesen Trechterweg 23 in Höhe von 5.300,-€ (hier stehen Beitragseinnahmen von rd. 3.100,-€ dagegen)!
• Auftrag zur Durchführung von Verkehrszählungen in Höhe von 6.500,-€
• Auftrag zur Lieferung von Mobiliar für das Dienstzimmer des Bürgermeisters in Höhe von 5.734,-€

Wie man erkennen kann, liegen alle Ausgaben unterhalb der zulässigen Grenze von 7.500,-€, waren also rechtmäßig.

Also kann man sich noch streiten, ob sie auch notwendig waren.

• Die Erstellung der Grobanalyse für das Sanierungsgebiet III in Langenbrücken war notwendig, damit die Gemeinde einen entsprechenden Sanierungsantrag für das Jahr 2012 und folgende stellen konnte.
• Der Kanalanschluss war dringend geboten, oder wollten Sie mit einem fehlenden oder defekten Kanalanschluss leben wollen?
• Die Durchführung von Verkehrszählungen wurde zurückgestellt, weil auf der B3 Straßenbaumaßnahmen stattfanden.
Aber die Gemeinde braucht verlässliche Verkehrszahlen, um Anträge zwecks Verkehrsberuhigung, Querungshilfen und Verkehrsentlastungen auf der B3 besser begründen zu können.
Dies taten im Übrigen alle Umlandgemeinden.
• Über neues Mobiliar für einen neuen Bürgermeister kann man ja möglicherweise streiten.
Aber, dass ein Büro, welches über 16 Jahre intensiv genutzt wurde und über keinen PC-gerechten Schreibtisch verfügt, evtl. einer Erneuerung bedarf, ist sicherlich auch nachzuvollziehen.

Was bleibt also von den Vorwürfen?

Nichts, außer, dass man über die Erneuerung von 16-jährigem Mobiliar streiten kann!

Und deshalb durfte auch im Gemeinderat darüber nicht öffentlich beraten werden, die anwesenden Bürgerinnen und Bürger hätten es ja merken können.

 

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