Wiedereinführung der Pendlerpauschale ist positives Konjunktursignal

Veröffentlicht am 11.12.2008 in Bundespolitik

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale erklärt der Mittelstandsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Reinhard Schultz: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endlich Rechtsklarheit gebracht. Rund 20 Millionen Pendler bekommen nun rückwirkend ihre zuviel gezahlten Steuern ab 2007 zurück. Das ist ausdrücklich zu begrüßen, denn hier wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen.

Ausdrücklich zu begrüßen ist in dem Zusammenhang aber auch die Entscheidung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück, die Rückzahlungen schnell und zwar bereits im ersten Quartal 2009 zu veranlassen. So werden bis zu drei Milliarden Euro zusätzlich bei den Pendlern ankommen. Damit geben wir einen zusätzlichen wichtigen Anreiz, der mithilft, unsere Konjunktur wieder richtig in Schwung zu bringen. Ein weiteres positives Signal für unsere Konjunktur, ist die Zusage der Bundesregierung, die alte Regelung auch in 2009 aufrecht zu erhalten. Damit werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im schwierigen nächsten Jahr steuerlich entlastet.

Wie eine künftige Neuregelung der Pendlerpauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2010 aussehen soll, darüber muss ausführlich diskutiert werden. Wichtig ist, dass eine verfassungsfeste Regelung gefunden wird, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleich und vor allem gerecht behandelt.

 

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