SPD stimmt Gebühren für Ganztagesbetreuung nicht zu

Veröffentlicht am 25.07.2012 in Kommunalpolitik

Die SPD-Fraktion erachten die Einrichtung der Ganztagsschule mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung grundsätzlich für richtig und notwendig und hat dies daher schon seit Jahren gefordert.
Die Gebührengestaltung können wir so aber nicht mittragen.
Da die Eltern aber für das im September begínnende Schuljahr aber planen müssen und damit keine Zeit mehr bleibt, die vorgesehenen Gebührensätze zu verändern, werden wir uns der Stimme enthalten.

Es ist innerhalb dieses Gremiums inzwischen sicherlich unstrittig, dass die Einführung der Ganztagesbetreuung an unseren Grundschulen eine richtige und sinnvolle Entscheidung war. Unumstritten ist sicherlich auch, dass eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung eine sinnvolle Ergänzung dieses Angebotes ist

Als die SPD-Fraktion vor 12 Jahren den Antrag für eine Ganztagesbetreuung an unseren Schulen stellte, tat sie das aber nicht, um Familien mit einem Nettoeinkommen von 6.000,-€ und mehr eine Möglichkeit der Versorgung ihrer Kinder zu ermöglichen.
Dieser Personenkreis bedarf der Unterstützung durch die Kommune nicht.

Nein, unser Antrag richtete sich an Alleinerziehende Mütter und Väter und an Familien mit geringem Einkommen.
Diese müssen arbeiten, um ihre Familien zu ernähren und benötigen in dieser Zeit eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder.

Aber genau dies wird mit den vorliegenden Gebühren nicht erreicht!

Beispiel:
Das tarifliche Bruttoeinkommen von Arzthelferinnen, Friseurinnen,, einem Einzelhandelskaufmann u.ä. bewegt sich zwischen 1,300, €- und 1.500, -€ Brutto im Monat.

Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verbleibt ein Nettoeinkommen von ca. 967,- bis 1085,- €

Wenn man davon die notwenige Ausgaben nach dem Warenkorb des stat. Landesamts, abzieht, verbleiben trotz Kindergeld und Wohnzuschuss, noch ein verfügbares Einkommen von 174,78 € bis 233,66 €

Muss eine solche Familie ihr Kind in der Ganztagesbetreuung mit Mittagessen und sinnvoller weise mit Hausaufgabenbetreuung versorgen, müsste sie nach der vorliegenden Kalkulation 243,-€ ausgeben. :
Geld das diese Familien, wie Sie sicher schon errechnet haben, schlicht nicht haben.
.
Dies bedeutet, dass wir die Kinder dieser Familien von den Angeboten der Gemeinde ausschließen!
Das aber ist genau der Personenkreis, für den das Ganztagesangebot ursprünglich gedacht war.

Ich muss an dieser Stelle doch einmal die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel zitieren, die sagte:
„Wir lassen kein Kind zurück“

Daher freut es uns, dass wir in den Beratungen im Verwaltungsausschuss zumindest erreichen konnten, dass bereits bei der Anmeldung der Kinder für die Ganztagsbetreuung auf die Möglichkeit eines Zuschusses von der Waisenstiftung hingewiesen wird und die Verwaltung einen entsprechenden Antrag den Anmeldeformularen bereits beifügt..

Wir fordern alle Eltern auf, einen Antrag bei der Waisenstiftung zu stellen.
Machen Sie zumindest von diesem Angebot Gebrauch!

Der SPD-Fraktion gehr das aber nicht weit genug, denn die Förderung beläuft sich auf max. 30% der Betreuungskosten, also 28,30€ im Monat.

Auch das genügt vielen Familien noch nicht, um ihre Kinder in die Ganztagesbetreuung zu schicken zu können.

Die SPD-Fraktion hat daher in den Sitzungen des Ausschusses für Kind, Jugend, und Sport und dem Verwaltungsausschuss Alternativen vorgestellt.
Alternativen, bei denen die Gebühren nach dem Brutto- Einkommen der Eltern gestaffelt sind.
Hierbei hatten wir Bedenken von anderer Seite durchaus mit einbezogen.
So müssten nach unseren Vorschlägen Familien mit einem höheren Einkommen kostendeckende Gebühren zahlen.
Dem Einwand des hohen Verwaltungsaufwandes sind wir mit unserem Vorschlag der verbindlichen persönlichen Einkommenserklärung der Eltern mit der Möglichkeit einer lediglich Stichprobehaften Kontrolle seitens der Verwaltung entgegengekommen.

Trotzdem fanden unsere Vorschläge keine Mehrheit.

Wir sind jedoch nach wie vor der Überzeugung, dass es nicht sein darf, dass wir ganze Bevölkerungsgruppen durch zu hohe Gebühren von diesen für die Kinder wichtigen Angeboten ausschließen.

An dieser Stelle möchten wir auch einmal die unsinnige Behauptung „freiwillige Leistungen der Gemeinde müssen kostendeckend sein“ wiederlegen.

Will jemand ernsthaft alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde,
wie Bücherei, Musikschule, Hallenbenutzung, Sportstätten, Musik- und Gesangvereine, Jugendarbeit, Städtepartnerschaften usw.
kostendeckend gestalten?

Sicherlich nicht!

Aber ausgerechnet bei unseren Kindern sollen wir Wert auf eine möglichst hohe Kostendeckung legen?

Das ist nicht nur unsinnig, sondern widerspricht auch der Gemeindeordnung.

Alle, die so gerne die Gemeindeordnung zitieren, sollten eigentlich auch den § 78 kennen.

Dieser lautet:
„§ 78 Grundsätze der Einnahmebeschaffung"

(2) Die Gemeinde hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen
1. soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen.
2. im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen „

Hier steht deutlich, dass die Gebühren den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gebührenzahler anzupassen sind.
Das bedeutet aber nichts anderes als Einkommensabhängige Gebühren. !

Gleichzeitig stellen wir den Antrag, dass die Verwaltung alle Gebühren der Gemeinde für Kindergrippen, Kindergärten und Schulen auf die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Gestaltung hin überprüft und dem Gemeinderat entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Auch werden wir verstärkt in die Diskussion über die Einrichtung einer verlässlichen, gebundenen Ganztagsschule in unserer Gemeinde eintreten.
Wir laden schon heute alle ein, sich an dieser Diskussion aktiv zu beteiligen.

 

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