Neues zum Öffentlichen WLAN

Veröffentlicht am 13.03.2015 in Kommunalpolitik

Ein gestern veröffentlichter Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das Anbieten eines öffentlichen WLANs erheblich erleichtern. Zukünftig solle der Betreiber eines öffentlichen WLANs unter bestimmten Umständen bei Rechtsverstößen durch den Nutzer von der Haftung befreit sein, sofern das Netz verschlüsselt sei und der Nutzer vor Gebrauch zusichere, dass er keine Rechtsverletzungen begehen wird. Hierzu reiche schon ein einfacher Klick auf ein entsprechendes Formular. Die Bundesregierung will damit dem schnellen Zugang zum Internet weiter Vortrieb geben.

Des Weiteren hat inzwischen die EnBW den Gemeinden angeboten, öffentliches WLAN in die bestehenden Laternenmasten einzubauen. Die Einrichtung de Public WLAN bedeutet kaum Mehraufwand für die Gemeinden. Die EnBW übernimmt Einbau, Wartung und Störerhaftung – also das rechtliche Risiko.

Die SPD Bad Schönborn hofft, dass die Fraktionen von CDU und Freien Wählern nun dem Antrag der SPD-Fraktion auf ein von der Gemeinde getragenes öffentliches WLAN zustimmen und nicht weiterhin darauf pochen, dies sei eine veraltete Technik, die aussterben wird und die Gemeinde vor unlösbare rechtliche Probleme stellt.

 

MN/HS

 

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