Die Überheblichkeit der (scheinbar) Mächtigen.

Veröffentlicht am 20.12.2014 in Kommunalpolitik

Teile des Gemeinderates haben sich auf die unanständigste Weise vom Jahr 2014 verabschiedet.
CDU und FWV haben ihre Macht dermaßen überheblich demonstriert, dass sich Gemeinderäte schämten, diesem Gremium anzugehören.

Die Wahl, oder besser gesagt die Ernennung, der Thermariumsbeiräte entwickelte sich zur bisher schwärzesten Stunde in der Geschichte des Gemeinderats.

Normalerweise hätten, wie in den anderen beschließenden Ausschüssen des Gemeinderats, nach der Sitzverteilung nach Saint Laguë/Schepers alle vier Fraktionen einen Sitz im Beirat.

Diese Methode errechnet die proportional gerechte Sitzverteilung.

Aber um das Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl für die eigenen Ziele umzudeuten, hat sich die CDU in zwei Fraktionen aufgeteilt.
Nun gab es also plötzlich fünf Fraktionen. CDU I, CDU II, FWV, SPD und GL.

Durch diesen „Trick“ erhält CDU I einen Sitz, CDU II einen Sitz, FWV einen Sitz und SPD einen Sitz, die Grüne Liste geht allerdings leer aus.

Durch ihr Wahlverhalten haben die FW dieses Manöver flankiert, um für die eigene Zukunft vorzusorgen.Mit Sicherheit wird es bei der nächsten Beiratsbesetzung in drei Jahren ähnlich aussehen, nur dass dann mit dem gleichen „Trick“ die FWV zwei Sitze erhält.

Das ist eine Wählertäuschung erster Güte!
Und weshalb?
Es geht um 1.250,-€ /Jahr und die Demonstration der eigenen Macht.
Es ist erschreckend, wie sich Menschen verändern, wenn es um Geld geht oder sie das Gefühl von Macht über andere besitzen.

Mit diesem Verhalten haben CDU und FWV schon zu Beginn der neuen Amtszeit des Gemeinderats jede kollegiale Zusammenarbeit aufgekündigt! Schlechter kann ein Gremium nicht starten!

Die Verantwortung hierfür tragen CDU und FWV!

Hintergrund:

In jeder Gesellschaft gibt es Regeln. Ohne diese Regeln gäbe es nur Chaos und Anarchie. So gibt es z.B. bei uns im Straßenverkehr die Regel, dass auf unseren Straßen rechts gefahren und bei rot an der Ampel angehalten wird. Diese Regeln sind allgemein akzeptiert und jeder hält sich daran.

So gibt es auch im politischen Bereich Regeln.

Eine dieser Regeln bestimmt die Sitzverteilung eines Gemeinderats nach den Wahlen, oder die Sitzverteilung der Fraktionen eines Gemeinderats in den Ausschüssen und Vertretungen des Gemeinderats.

Diese Regel ist das D’Hondt-Verfahren (nach dem belgischen Juristen Victor D'Hondt)
Dieses Verfahren hat, wie jedes Verfahren Vor- und Nachteile. Daher hat die CDU/FDP Koalition 2006 im Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung des Landeswahlgesetzes beantragt, um dieses Verfahren zu ändern.

 

Der damalige Innenminister Heribert Rech (CDU) sagte hierzu:
Zitat: „ Bei der Berechnung nach d’Hondt entspricht das Ergebnis nicht ganz, aber annähernd den mathematischen Proportionen. Bei diesem Verfahren kann es aber bei starken Differenzen der Stimmenanteile der Parteien zu einer gewissen Benachteiligung der kleineren Parteien, bzw. dann auf der anderen Seite einer Begünstigung der größeren Parteien kommen“

Nach dem Willen der damaligen Regierung sollte in Zukunft das Verfahren nach Saint Laguë/Schepers angewandt werden. Der französische Mathematiker war der Erste, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts das Verfahren mit der optimalen Erfüllung der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen rechtfertigte. Seit der 9. Legislaturperiode (Beginn 1980) wird das Verfahren in Deutschland auf Vorschlag des Physikers und Bundestagsverwaltungsmitarbeiters Hans Schepers für die Verteilung der Ausschusssitze des Deutschen Bundestages eingesetzt. Daher wird dieses Verfahren auch als Verfahren nach Saint Laguë/Schepers/Schepers bezeichnet.

Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wird bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages eingesetzt. Seit 2009 wird auch bei Bundestags- und Europawahlen die Sitzzuteilung nach diesem Verfahren berechnet. Zudem wurde bereits in den Bundesländern Hamburg und Bremen die Sitzzuteilung in den Bürgerschaften (Landesparlamente) nach diesem Verfahren vorgenommen. Auch in Nordrhein-Westfalen erfolgt seit der Landtagswahl 2010 die Sitzverteilung nach Sainte-Laguë/Schepers. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben das Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers für die Sitzzuteilung zur jeweils nächsten Landtagswahl 2011 eingeführt

Hierzu der damalige Innenminister Heribert Rech (CDU):
Zitat: „Das Verfahren nach  Saint Laguë/Schepers/Schepers vermeidet diese negativen Folgen und führt zu proporzgerechteren Ergebnissen. Keine der Parteien wird bevorzugt oder benachteiligt.“

Die Fraktionen von CDU und FWV des Gemeinderats von Bad Schönborn interessieren diese Regeln aber nicht.

Sie stellen sich bewusst außerhalb dieser Regeln.

Daher ist eine Zusammenarbeit mit diesen Fraktionen im Gemeinderat äußerst problematisch.

Wir fordern CDU und FWV auf, unverzüglich zu den allgemein anerkannten Regeln im Gemeinderat zurückzukehren!!!

HS

 

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Political Correctness

Political Correctness - die besondere Sensibilisierung gegenüber Minderheiten - scheinen die CDU/FWV Gemeinderäte unisono nicht verinnerlicht zu haben. Anders ist deren Abstimmverhalten wohl nicht zu erklären. Lord Acton, der englische Liberale des 19. Jahrhunderts, prägte einst den Satz - “Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut”. Mehr ist hier nicht zuzufügen.

Autor: Harald Jung, Datum: 23.12.2014, 22:20 Uhr


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