Anhebung der Hebesätze ist immer unpopulär – aber manchmal einfach notwendig!

Veröffentlicht am 01.03.2011 in Kommunalpolitik

Die Anhebung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ist, im Gegensatz zur Erhöhung von Gebühren, immer ein Streitpunkt.
Bei den Gebühren stehen immer direkte Ausgaben bzw. Unterdeckungen der jeweiligen Leistung gegenüber.
Bei den Grund- und Gewerbesteuer handelt es sich aber um Einnahmen zur Finanzierungen des allgemeinen Haushaltes.

Und für deren Anhebung ist es immer der falsche Zeitpunkt.

Befindet sich die Wirtschaf im Abschwung, kann man sie nicht mit zusätzlichen Abgaben belasten, denn dadurch wird die Wirtschaft weiter geschwächt.

Befindet sich die Wirtschaft im Aufschwung, kann man die Abgaben nicht erhöhen, sonst gefährdet man den Aufschwung.

Und einer der Gründe lag in den vergangenen Jahren natürlich immer vor.
Aber wenn es heute, bei einem starken Aufschwung der Wirtschaft, nicht sinnvoll ist die Hebesätze zu erhöhen– wann dann?

Und die Gemeinde steht vor großen Herausforderungen.
Im OT Langenbrücken muss der Ortskern und das Gebiet um den Bahnhof endlich grundlegend saniert werden, damit der Ortsteil nicht vollständig den Anschluss verliert, sondern wieder mit Leben erfüllt werden kann.
Im OT Mingolsheim müssen endlich Maßnahmen zur besseren Gestaltung der Ortsdurchfahrt auf der B3 in Angriff genommen werden, um die Lebensqualität entlang der B3 wieder zu erhöhen.
Für beide Maßnahmen braucht die Gemeinde aber Geld.
Und dies kann die Gemeinde auf zweierlei Möglichkeiten beschaffen:

1.durch Kürzung bei den feiwilligen Leistung bzw. die Erhöhung von Gebühren
oder
2.durch die Erhöhung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer
Aber, welche Leistungen sollen gekürzt werden?
Die Vereinsförderung?
Die Ferienbetreuung der Kinder?
Die Jugendmusikschule?

Oder, welche Gebühren sollen erhöht werden?
Die Kindergartengebühren?
Die Hallengebühren?
Die Friedhofsgebühren?
Die Gebühren für die Ganztagesbetreuung an den Schulen?

Ist es da nicht eine Überlegung wert, nach nunmehr 13 Jahren auch diejenigen an den notwendigen Kosten zu beteiligen, welche von einer guten Infrastruktur einer Gemeinde auch profitieren?
Je besser die Infrastruktur einer Gemeinde ist, umso höher steigen die Werte der Grundstücke, umso größer sind die Gewinnmöglichkeiten von Handel und Gewerbe. Dies bedeute, dass Investitionen in die Infrastruktur besonders bei dem Personenkreis ankommen, welche Grundstücke besitzen oder ein Gewerbe betreiben.
Eine Erhöhung der Hebesätze zur Verbesserung der Infrastruktur einer Gemeinde ist also eine Investition in die eigene Zukunft.
Die SPD hat daher vorgeschlagen, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer um jeweils 20 Punkte zu erhöhen, was einer Steigerung von ca.6% innerhalb von 13 Jahren, oder einer jährlichen Steigerung von weniger als einem halben Prozent ausmacht.
Diese Erhöhung erscheint uns moderat und bei den anstehenden Aufgaben der Gemeinde angebracht.
Wir sind daher sicher, dass die Betroffenen bereit sind, ihren Beitrag hierfür zu leisten.

 

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