„subtile Zensur“ im Mitteilungsblatt

Veröffentlicht am 13.02.2016 in Kommunalpolitik

Warum sorgte ein scheinbar nebensächlicher Antrag auf Einschränkung der Zeichenanzahl bei Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt für soviel Zündstoff und führte beinahe zur Eskalation der letzten Gemeinderatssitzung?

Hintergrund: seit dem 01.12.2015 gibt es durch eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung eine gültige Rechtsgrundlage die es allen Fraktionen ermöglicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde über Ergebnisse und Entscheidungen aus den Gemeinderatssitzungen aus eigener Sicht zu berichten und damit die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Gemeinderatsfraktionen zu informieren.

Bisher war die Möglichkeit von Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt ausschließlich nur den Vereinen, Kirchen und Bürgerinitiativen möglich.

Nun hat die CDU und FW Fraktion aber befunden, dass Veröffentlichungen der Fraktionen im Mitteilungsblatt unnötig seien und das Mitteilungsblatt nicht die richtige Plattform dafür sei.

Zitat. „Eine große Mehrheit im Gemeinderat ist nach wie vor der Meinung, dass das Mitteilungsblatt den Zweck der Informationsvermittlung erfüllt und politische Auseinander-setzungen dort nicht stattfinden sollten“

Da man allerdings die Rechtsgrundlage nicht mehr verhindern konnte, versuchten die CDU und FW Fraktion dies durch Einschränkung der Anzahl der Wörter zu erreichen, sodass es nicht möglich ist einen Artikel von mehr als 1/3 Spalte zu veröffentlichen. Es werden lediglich 1800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) oder 30 Zeilen zugestanden. Diese Texteinschränkung kommt de Facto einer Zensur gleich, da dadurch eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger nicht möglich ist.

Diese Regelung ist eine Farce!

Sie ist eine Verhöhnung des Gesetzgebers

und

sie ist eine Beleidigung der Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Das wirft verschiedene Fragen auf:

Warum beantragen die CDU und die FW eine solche Einschränkung der Artikellänge?

Fürchten sie sich vor der öffentlichen Meinungsbildung und der Transparenz durch die Offenlegung der Arbeit der gewählten Gemeinderäte aus den Gemeinderatssitzungen?

Was für eine selbstgefällige Haltung steht dahinter zu entscheiden, was für den Bürger wichtig oder unwichtig ist?

Entscheidet sie willkürlich nach dem Motto: “Wir sind prinzipiell dagegen, wenn ein Antrag von SPD Seite kommt“?

Wir können nur Mutmaßungen darüber anstellen.

Fakt ist allerdings, dass die SPD dieser Vorgehensweise der „subtilen Zensur“ und Beschneidung der Berichterstattung durch den Antrag auf Zeileneinschränkung der CDU und FWV aufs Äußerste widerspricht, denn wir finden dass das Mitteilungsblatt genau die richtige Plattform für Berichterstattung von den Gemeinderatsfraktionen ist, um die Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren.

Die SPD sagt ausdrücklich NEIN zu dieser Vorgehensweise!

Wir lassen uns nicht den Mund verbieten. Auch nicht gegen den allgemeinen Tenor: „Es ist schön wenn man sein eigenes Süppchen (heimlich) weiter kochen kann und alles immer bleibt wie es war“

Deshalb machen wir weiter, ganz nach dem Motto von Kurt Tucholsky: “Nichts ist schwerer und erfordert mehr MUT und CHARAKTER als sich im offen Gegensatz seiner Zeit zu befinden und aufzustehen und laut zu sagen NEIN.

Das hat sich bei der letzten Gemeinderatssitzung gezeigt - bleiben wir, die SPD, weiterhin standhaft und mutig für die Belange Bad Schönborns einzutreten.

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, beurteilen Sie selbst!

AM/HS

 

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