Kontroverse Debatte um Gebühren der Ferienbetreuung für Grundschüler

Veröffentlicht am 10.12.2017 in Kommunalpolitik

Seit nunmehr zehn Jahren bietet die Gemeinde Bad Schönborn eine Betreuung ihrer Grundschüler während der Ferien an.  Zirka zwölf Wochen Schulferien stehen sechs Wochen Urlaub gegenüber, und so entwickeln sich die Anmeldezahlen stetig nach oben.  Die Berufstätigkeit beider Elternteile, insbesondere die der Alleinerziehenden verlangt nach einer verlässlich organisierten Struktur der Freizeitgestaltung. 

Seit 2012 sind alle Schulferien mit Ausnahme der Winterferien zwischen den Gemeinden Bad Schönborn und Kronau gemeinschaftlich aufgeteilt und bieten eine täglich siebeneinhalbstündige Betreuung an.  Die wöchentlichen Gebühren beliefen sich auf 60 Euro für das Erstkind und 40 Euro für das Zweitkind, inklusive Mittagsverpflegung und aller Programmkosten. 

Im Januar 2017 hat der Kreistag seine Zuschüsse für freiwillige Leistungen der Gemeinden ersatzlos gestrichen.  Die Mehrheit des Gemeinderates hat nun entschieden, dieses Defizit den Eltern in Verantwortung zu stellen.  Leider konnte die SPD diese saftige Erhöhung nicht verhindern, 75 Euro für das Erstkind, 50 Euro für das Zweitkind sind das Resultat.  In wiederholten Debatten wurde die ursprüngliche Erhöhung für das Zweitkind von 60 Euro auf nun 50 Euro reduziert. 

Auch hier konnte die SPD nicht zustimmen. 

Weder die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie zu Kinder und Familienarmut, noch die des „Wohlstandsreports“ der ARD konnten das Gremium überzeugen.  Vor allem für Alleinerziehende und/oder Eltern mit geringen Einkünften ist diese Erhöhung schwer zu stemmen, müssen sie doch für nur drei Wochen betreute Ferien für ein Kind 225 Euro, für zwei Kinder 375 Euro bezahlen. 

Wir hätten die Gemeinde hier in der Pflicht gesehen, als familienfreundliche Kommune sich stärker zu engagieren und durch soziale und kulturelle Angebote prägende Erlebnisse für alle zu offerieren.

SusMa

 

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