Bürgermeister unterbindet Diskussion

Veröffentlicht am 07.11.2009 in Gemeinderatsfraktion

In der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2009 hat der Bürgermeister bei der Beratung über die neuen Kindergartengebühren einzelnen Gemeinderäten das Wort entzogen und keine weitere Diskussion zugelassen.
Er berief sich hierbei auf sein Recht zur Leitung der Sitzung und Erteilung des Wortes.

Natürlich leitet der Bürgermeister die Gemeinderatssitzung und hat das Recht auf Erteilung des Wortes.
Aber doch nicht in dieser Gutsherrenart!

Denn die Gemeinderäte haben auch Rechte.
Unter anderem das Recht der Beratung.

Wie heißt es doch im Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Baden - Württemberg so schön.
„Regelmäßig geht den Beschlussfassungen des Gemeinderats eine entsprechende Beratung der Angelegenheit voraus. Die Beratung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinderäte. Die Gemeinderäte sind verpflichtet an den Beratungen nach bestem Wissen und Gewissen teilzunehmen, zur Beratung beizutragen und mit Ihrer Meinung nicht hinter dem Berg zu halten“

Soweit die Theorie und der Anspruch der Gemeindeordnung.
Aber einen Bürgermeister Müller geht das nichts an. Er allein bestimmt, wer reden darf und wer nicht.
Welches Demokratieverständnis muss ein Bürgermeister haben, wenn er bei so schwerwiegenden Entscheidungen des Gemeinderat, wie die Erhöhung von Beiträgen um bis zu 87 % jede Diskussion im Keim erstickt, Gemeinderäten das Wort entzieht und jede weitere Diskussion unterbindet.

Der Herr Bürgermeister sollte sich zumindest die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Bad Schönborn einmal näher ansehen.
Da steht nämlich nicht, dass die Beratung beendet ist, wenn der Bürgermeister dies wünscht, sondern.“ Die Beratung ist beendet, wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen“
Die Unterbindung der Diskussion und damit der Beratung des Gemeinderats verstößt außerdem eklatant gegen die Gemeindeordnung von Baden Württemberg. In dieser steht u.a., dass jeder Gemeinderat verpflichtet ist, vor einer Abstimmung den jeweiligen Sachverhalt sorgfältig und ausgiebig zu beraten, sprich zu diskutieren.

Seine Begründung zum Wortentzug der Gemeinderätin Matthias „Ihr Fraktionsvorsitzender hat ja bereits die Meinung ihrer Fraktion abgegeben“ lässt doch nur die Vermutung zu , dass es nach seiner Auffassung genügen würde, wenn die Fraktionsvorsitzenden anwesend sind, die Stellungnahme der Fraktionen abgeben und dann für die Mitglieder ihrer Fraktion abstimmen.

Dieses Verhalten zeigt einmal mehr die Missachtung des Gemeinderats als oberstes Organ der Gemeinde und der einzelnen Gemeinderäte durch Herrn Bürgermeister Müller und seine eigene Selbstüberschätzung.
Aber im Gemeinderat sind Diskussionen, Beratungen und Kompromisse gefragt, und keine unterwürfigen Entscheidungen nach Landgrafenmanier.

Herr Müller, wir empfehlen Ihnen dringend einmal ein Seminar für neue Gemeinderäte zu besuche, in der über die Rechte und Pflichten von Gemeinderäten und Bürgermeistern unterrichtet wird.

Vielleicht lernt es ja Herr Müller noch, man sollte die Hoffnung bekanntlich nie aufgeben.

 

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